Verwaltungsbehörde legt Frist zur Abgabe von Interreg-Anträgen fest

16. Juni 2010

Die Verwaltungsbehörde des Interreg IV A – Programms der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und der Republik Polen (Wojewodschaft Zachodniopomorskie) teilt nach eingehenden Konsultationen mit den Programmpartnern und dem Gemeinsamen Begleitausschuss mit, dass vorerst wegen der sehr fortgeschrittenen Mittelbelegung und dem großen Antragsvolumen nur noch diejenigen Anträge im nächsten Begleitausschuss behandelt werden können, die bis zum

29. Juli 2010, 17:30 Uhr

im Gemeinsamen Technischen Sekretariat (GTS) des Programms in Löcknitz als registrierungsfähig eingegangen sind.

„Das Programm zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist nach dem Programmstart sehr gut angenommen worden. Mittlerweile sind Projekte in Höhe von rund 80% des verfügbaren Mittelvolumens ausgewählt worden. Geplant ist, dass noch im Dezember 2010 der Gemeinsame Begleitausschuss des Programms alle entscheidungsreifen Anträge bewertet und die Projektauswahl vornimmt“, so der Leiter der Verwaltungsbehörde Andreas Petters.


Das Operationelle Programm

Das vorliegende, gemeinsam erarbeitete Startet das Herunterladen der DateiOperationelle Programm des EFRE-Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ – „Grenzübergreifende Zusammenarbeit“ der Länder Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg und der Republik Polen (Wojewodschaft Zachodniopomorskie) wird im Zeitraum 2007-2013 zur Entwicklung der Grenzregion beitragen und bei der Gestaltung der deutsch-polnischen Zusammenarbeit eine wichtige Rolle spielen.

Besonders bei den Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit soll für das vorliegende Programm auch die Bezeichnung INTERREG IV A verwandt werden, da der Begriff „INTERREG“ im Fördergebiet bei den Zielgruppen und Beteiligten bestens eingeführt und somit der Zugang zu diesem Programm wesentlich erleichtert wird.

Das Operationelle Programm bildet die Grundlage für die Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in der Förderperiode 2007-2013.