Handbuch für Antragsteller und Begünstigte

Text des Handbuches (Stand 25.10.2011):

Achtung! Änderung im Handbuch des Programms.

Kapitel 9 – Verwendung von Euro

Die Leadpartner sind verpflichtet, den Zuschuss in voller Höhe an seine Projektpartner weiterzuleiten, ohne dass vom Zuschuss die Kosten der Auslandsüberweisungen abgezogen werden. Die Kosten der Auslandsüberweisungen trägt der Leadpartner. Die Kosten sind förderfähig und der Leadpartner kann sie im danach eingereichten Fortschrittsbericht seinem Art. 16 – Prüfer zur Prüfung vorlegen.

Anlagen zum Handbuch:

Handlungsempfehlung für die Zertifizierung von „geteilten Kosten“ im Rahmen der Art.-16-Prüfung

Int4a_Zertifizierung_geteilter_Kosten_Stand2011-09-15.pdf

134 K

Int4a_Certifikacja_Kosztow_dzielonych_stan2011-09-15.pdf

143 K