Anträge auf Förderung sind im Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterGemeinsamen Technischen Sekretariat (GTS) des Programms einzureichen.


Informationsflyer zum Programm

Int4a_flyer_de_2010-01-26.pdf

1.2 M

Int4a_flyer_pl_2010-01-26.pdf

1.2 M


Grundsätzliche Förderbedingungen

Programmsprachen: deutsch und polnisch
Fördersatz: max. 85%
Eigenmittel: min.15% in monetärer Form
Projektpartner: min. ein deutscher und ein polnischer Partner, davon min. ein Partner aus dem Fördergebiet
Durchführungsort: Projekt muss (hauptsächlich) im Fördergebiet durchgeführt werden
Antragstellung: formulargebunden in deutsch und polnisch durch den federführenden Begünstigten (Lead-Partner)
Vorfinanzierung: Ausgaben müssen durch die Projektpartner vorfinanziert werden

Qualität der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

Die Projektpartner müssen wenigstens auf zwei der folgenden Arten zusammenarbeiten:

Gemeinsame Vorbereitung   

regelmäßige Treffen bzw. Abstimmungen zur Projektentwicklung, gemeinsame Erarbeitung der Projektinhalte, -ziele und der Zeitplanung, gemeinsame Erstellung der Projektunterlagen u. ä.

Gemeinsame Durchführung 

inhaltlich und zeitlich abgestimmte Aktivitäten aller Projektpartner; gemeinsame Betreibung/Nutzung, gemeinsame Projektsteuerung, jeder Projektpartner übernimmt wenigstens eine Teilaufgabe u. ä.

Gemeinsame Personalausstattung  

Jeder Projektpartner setzt Personal zur Erfüllung seiner im Projekt festgelegten Aufgaben ein. Die Projektpartner stellen dafür zusätzliches Personal ein oder vorhandenes Personal frei und finanzieren es gemeinsam.

Gemeinsame Finanzierung

gemeinsamer Kosten- und Finanzierungsplan der Projektpartner, in dem jeder Projektpartner einen Teil der Eigenmittel übernimmt, jeder Projektpartner finanziert seine Kostenanteile vor u. ä.